Was kostet das plus-KULTUR Programm?
Regelungen zum einkommensabhängigen Eigenanteil für Familien (maßgeblich für Stiftung Louisenlund und Schule Schloss Salem)
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass sich Ihr Kind für das plus-KULTUR Programm interessiert. Sicherlich ist für die bei der Entscheidungsfindung auch ein Verständnis der finanziellen Implikationen entscheidend.
Grundsätzlich besteht die Erwartung, dass die Familie bereit ist, einen Eigenbeitrag für das Programm für Ihr Kind zu leisten. Dieser Eigenanteil ist einkommensabhängig gestaffelt. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Sie für die Teilnahme Ihres Kindes am plus-KULTUR Programm tatsächlich keinen Eigenbeitrag aufbringen müssen, Sie einen „angemessenen“ Teil dieser Kosten übernehmen müssen oder Sie – bei sehr hohem Einkommen – den gesamten Betrag selbst finanzieren. Die Berechnung des Eigenanteils orientiert sich an den Regelungen des Schüler-BAFöG, genauer gesagt, an der Berechnungslogik im Sinne der sogenannten Härtefallregelung (HärteV).
Wichtig: Es gibt im Internet keine zuverlässigen Prognoserechner für den Eigenbeitrag beim Schüler-BAföG mit HärteV, weil das Verfahren sehr komplex ist. Eine rechtssichere Auskunft kann nur das zuständige BAföG-Amt liefern!
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Die Höhe des Eigenbeitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Die Wesentlichen sind:
Nettoeinkommen Vater und Mutter (eine gleichmäßige Einkommensverteilung ist für Schüler-BAföG besser als ein Alleinverdiener)
Wird das Einkommen erzielt als Selbständiger (besser), Angestellter (Regelfall) oder Beamter (schlechter)
Anzahl der Kinder mit Kindergeldbezug im Haushalt
Anzahl der Kinder mit Kindergeldbezug in eigenem Hausstand (z. B. Studium)
außergewöhnliche Belastungen (z. B. erhöhte Krankheitskosten)
Vermögen des Kindes
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Als Einkommen der Eltern gilt vereinfacht die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartners ist nicht zulässig. Auf die genaue Rechtsprechung wird hier verwiesen.
Für Geschwister, die auch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen, gibt es Freibeträge (ein Freibetrag für ein Geschwister (also zwei Kinder in der Familie), zwei Freibeträge für 2 Geschwister (also dann drei Kinder in der Familie)).
Verpflichtungen aus Krediten, hohe Mietkosten oder ein hoher Lebensstandard reduzieren den Eigenanteil beim Schüler-BAföG nicht. Hier erwartet der Gesetzgeber dann eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Familie. Es gibt aber für Lebens- und Wohnkosten der Eltern Freibeträge, die in die Berechnung der Schüler-BAföG-Höhe einfließen.
Eigenes Einkommen des Kindes, z.B. durch einen Minijob, wirkt sich nur auf das Schüler-BAföG aus, sofern dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdient werden.
Besitzt das Kind eigenes Vermögen, z.B. ein Sparkonto, wirkt es sich nur dann auf die BAföG-Höhe aus, wenn es den Wert von zur Zeit 15.000,- EUR übersteigt.
Weitere Auskünfte über das BAföG finden Sie im Internet unter https://www.bafög.de.
Beispielberechnungen*
| Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 | Fall 4 | Fall 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Jahreseinkommen 1 | 102.739 € | 73.000 € | 85.420 € | 69.000 € | 64.093 € |
| Status | angestellt | angestellt | angestellt | verbeamtet | angestellt |
| Jahreseinkommen 2 | 731 € | 35.480 € | 17.907 € | 39.462 € | 798 € |
| Status | angestellt | angestellt | selbstständig | angestellt | verbeamtet |
| Steuern Gem. Bescheid | 19.132 € | 17.800 € | 18.084 € | 20.000 € | 6.110 € |
| Familienstand | verheiratet | verheiratet | verheiratet | getrennt | verheiratet |
| Anzahl Kinder | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 |
| Kinder auswärts | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Höhe mtl. Eigenanteil | 1.670 € | 1.145 € | 1.100 € | 1.041 € | 150 € |
*nicht rechtsverbindlich